Unwirkamkeit des vertraglichen Verzichts auf Mindesturlaub

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den ihm zustehenden Mindesturlaub unzulässig. "br />
Dies ergibt sich aus der Regelung des § 13 Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Eine Vereinbarung, in der ein Arbeitnehmer auf seinen Mindesturlaub in einem Aufhebungsvertrag verzichtet, ist daher unwirksam.

Bundesarbeitsgericht (v.20.01.1998 ) ; AZ 9 AZR 812/96

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps