Kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei Betriebsübergang

Setzt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Inhaber des Betriebs (Betriebsübergang nach § 613a BGB) fort, hat der bisherige Arbeitgeber nicht gewährten Urlaub des Arbeitnehmers auch dann nicht abzugelten, wenn er vor dem Betriebsübergang betriebsbedingt gekündigt und sich der Arbeitnehmer nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen hatte.

Urteil des BAG vom 02.12.1999
8 AZR 774/98
ZIP 2000, 714

RdW 2000, 245

 

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