Außerordentliche Kündigung wegen Selbstbeurlaubung

Eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Dies gilt erst recht, wenn die Selbstbeurlaubung bewusst gegen den Willen des Arbeitgebers vorgenommen wird.
Das eigenmächtige Fernbleiben von der Arbeit ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass sich das Urlaubsjahr bzw. der Übertragungszeitraum dem Ende nähert, wenn es dem Arbeitnehmer möglich wäre, seine Urlaubsansprüche bei Verweigerung durch den Arbeitgeber noch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchzusetzen oder wenn der befürchtete Urlaubsverfall zu einem Anspruch auf Ersatzurlaub im Wege des Schadensersatzes führen würde.

Urteil des LAG Köln vom 16.03.2001; Az.: 11 Sa 1479/00

 

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