Urlaubsabgeltungsanspruch eines Geschäftsführers

Der Urlaubsanspruch eines GmbH-Geschäftsführers ist wie bei einem Arbeitnehmer grundsätzlich nur auf Gewährung von Freizeit unter Fortzahlung des vereinbarten Gehalts gerichtet. Eine Abgeltung in Geld kommt nur in Betracht, wenn die Gewährung von Freizeit wegen Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages nicht mehr möglich ist oder der Umfang der geleisteten Arbeit und die Verantwortung für das Unternehmen die Gewährung von Freizeit im Urlaubsjahr ausgeschlossen haben.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.12.1999
6 U 119/99 (nicht rechtskräftig)

GmbHR 2000, 278

 

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