Urlaubsabgeltung vererblich

Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Abgeltung nicht in Anspruch genommener Urlaubstage gehen auf dessen Erben über.

Eine Arbeitnehmerin starb, nachdem sie Klage auf Zahlung ihrer nicht genommenen Urlaubstage erhoben hatte. Das Bundesarbeitsgericht sprach den Betrag ihrem Sohn als Alleinerben zu.

Urteil des BAG vom 19.11.1996
9 AZR 376/95

Der Betrieb 1996, 2448

 

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