Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Einführung der 4-Tage-Woche
Wird durch eine Betriebsvereinbarung oder einen TarifvertragUrlaubstage alt x Wochenarbeitstage neu : Wochenarbeitstage alt = neuer Urlaubsanspruch
Bei einem ursprünglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen errechnet sich beim Übergang von der 5-auf die 4-Tage-Woche danach ein verminderter Urlaubsanspruch von 24 Tagen.
Urteil des BAG vom 20.06.2000; Az.: 9 AZR 309/99
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