Rückzahlung von Urlaubsgeld

Hat der Arbeitgeber bereits das gesamte Urlaubsgeld für das laufende Jahr an den Arbeitnehmer ausbezahlt und kündigt der Arbeitnehmer bevor er den gesamten Jahresurlaub in Anspruch genommen hat, ist er verpflichtet, das Urlaubsgeld anteilig für den noch nicht genommenen Urlaub an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.
Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall berechtigt, die anteilige Urlaubsvergütung vom laufenden Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten.

Urteil des BAG; Az.: 9 A ZR 610/99

 

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