Mißverständliche Äußerung über Betriebsrat hinsichtlich Wahrnehmung der Fortbildungsmaßnahmen von Arbeitgeberseite zu unterlassen
Ein Mitarbeiter ersuchte seinen Arbeitgeber wegen der Kostenübernahme für eine Fortbildungsmaßnahme. Die Geschäftsleitung lehnte dies mit der Begründung ab, der Betriebsrat würde den Etat für Fortbildungsmaßnahmen "recht stark" ausschöpfen, so dass keine weiteren Mittel für Fortbildungen zur Verfügung stünden.Der Betriebsrat sah in der Äußerung eine Behinderung der Ausübung seiner Tätigkeit und verlangte vom Arbeitgeber, derartige Äußerungen künftig zu unterlassen.
Das Bundesarbeitsgericht folgte der Argumentation des Betriebsrates, dass durch die unvollständige Erklärung des Arbeitgebers der Eindruck entstehen könnte, der Betriebsrat würde den Betrieb mit nicht erforderlichen und unverhältnismäßigen Kosten für Fortbildungen in Anspruch nehmen. Dadurch könnte - so das Gericht
Beschluss des BAG vom 12.11.1997
7 ABR 14/97
RdW Heft 2/98, Seite V
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