Peter Dietz

Kanzlei Dietz & Grathes

Fachgebiete/Charakteristika

Peter Dietz, am 31.01.1963 in Düsseldorf geboren, studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Die Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er in Düsseldorf. Herr Dietz ist seit Januar 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor der Gründung der Sozietät mit Herrn Grathes war Rechtsanwalt Dietz als Partner in der überörtlichen Kanzlei Leisengang, Bauer & Dietz tätig. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch und Englisch.

Zu seinen aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Straf- und Bußgeldsachen, Verkehrsunfallsachen und das Wohneigentumsrecht.

Rechtsanwalt Peter Dietz ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Den Abwechslungsreichtum und die Tatsache, dass täglich Situationen bzw. Sachverhalte auftreten, die mitten aus dem Leben gegriffen sind, sieht er als besonderen Reiz und zugleich Herausforderung seines Berufes an. Der Einsatz in Jugendstrafsachen liegt ihm besonders am Herzen. Außerdem übernimmt Rechtsanwalt Dietz gerne auch Pflichtverteidigungen.

 


 

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Peter Dietz
Tonhallenstraße 11
40211 Düsseldorf Stadtmitte / Pempelfort / Derendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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