Probezeit: Keine Arbeit ohne Vergütung


Probezeit: Keine Arbeit ohne Vergütung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten eine 14-tägige Probezeit. Der Arbeitnehmer sollte für die Zeit der Erprobung jedoch nur im Fall des Abschlusses eines endgültigen Arbeitsvertrages eine Vergütung erhalten. Das Landesarbeitsgericht Köln erklärte diese Vereinbarung für sittenwidrig. Dem Arbeitnehmer stand daher trotz Nichtfortsetzung des Arbeitsverhältnisses ein Vergütungsanspruch zu.

Urteil des LAG Köln vom 18.03.1998 8 Sa 1662/97 Handelsblatt vom 07.09.1998

 

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