Frage nach Behinderung im Einstellungsgespräch ist immer wahrheitsgemäß zu beantworten

Einstellungsgespräch, Frage nach Behinderung "br />Schwerbehinderte genießen nach dem Gesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Daher "br />haben Arbeitgeber ein erhebliches Interesse, bereits vor der Einstellung von einer vorliegen- "br />den Behinderung zu erfahren. "br />
In der Rechtsprechung war insbesonders umstritten, ob ein Bewerber beim Einstellungs- "br />gespräch die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft (wahrheitsgemäß) beantworten "br />muß, wenn sich die Behinderung nicht auf seine Arbeit auswirkt (z.B. Buchhalter mit "br />Gehbehinderung). "br />
Das BAG sorgt mit einem kürzlich ergangenen Urteil nun für Klarheit: Ein Stellenbewerber "br />muß die Frage nach einer Schwerbehinderung immer wahrheitsgemäß beantworten. "br />Verschweigt er diese, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung "br />anfechten. "br />

Urteil des BAG vom 05.10.1995 2 AZR 523/94 ZAP EN-Nr. 943/95

 

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