Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über Anforderungen im Tätigkeitsbereich
Unterlässt es ein Arbeitgeber, einem Stellenbewerber alle wichtigen Informationen über dessen künftige Tätigkeit im Unternehmen zu geben, macht er sich unter Umständen gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig, wenn diesem während der Probezeit wieder gekündigt wird, weil er die Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht erfüllen kann.Im konkreten Fall stellte eine Gemeinde eine Pädagogin als Leiterin einer Kindertagesstätte ein, ohne dass darauf hingewiesen wurde, dass in der Einrichtung die sogenannte Montessori-Methode angewendet wird, für die die Erzieherin nicht die notwendige Ausbildung hatte. Da es demzufolge zu erheblichen Spannungen zwischen der Arbeitnehmerin und den Eltern der Kinder
Urteil des LAG Frankfurt a. M.
Aktenzeichen nicht bekannt
Handelsblatt vom 29.05.2000
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