Anreise zu Vorstellungstermin muß bezahlt werden
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungstermin dem Bewerber zu erstatten sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Termin erfolgreich verläuft, sprich ob ein Arbeitsverhältnis begründet wird, oder nicht. "br />Dies gilt jedoch nicht, wenn vor dem Termin abgemacht wird, daß derjenige, der sich vorstellt, die Reisekosten selbst trägt.
Bundesarbeitsgericht; Az.: 5 AZR 171/76
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