Keine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten zu Lasten von Arbeitnehmern
Keine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten zu Lasten von Arbeitnehmern
Geschäfte und Verkaufsstellen müssen an Sonn- und Feiertagen und Samstagen ab 16:00 Uhr geschlossen sein. Aus Anlaß von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen dürfen sie an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden durch Rechtsverordnung vorgegeben. Wer danach seine Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen öffnet, muß sie am vorausgehenden Samstag ab 14:00 Uhr geschlossen halten. Dies bestimmt § 14 Abs. 1, Satz 2 Ladenschlußgesetz.
Die Stadt Trier erließ anläßlich einer jährlich stattfindenden Allerheiligenmesse eine Verordnung, wonach die Geschäfte nicht nur zur Öffnung an den Oktobersonntagen, sondern darüber hinaus auch an den vorangehenden Samstagen bis 16:00 Uhr berechtigt sein sollen.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, daß die Gemeinde zur Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten an den Samstagen nicht befugt war. Durch eine derartige Verordnung kann die gesetzliche Schließungspflicht hinsichtlich der Samstage gemäß § 14 Abs. 1, Satz 2, Ladenschlußgesetz nicht beseitigt werden. Durch diese Schließungspflicht sollen überlange Öffnungszeiten am Wochenende im Interesse der Beschäftigten verhindert werden. Die Verwaltungsrichter erklärten die Verordnung insoweit für unwirksam.
Urteil des BVerwG vom 17.12.1998 1 CN 1 und 2/98 NJW Heft 3/1999, Seite XVI RdW Heft 2/1999, Seite III
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwälte MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Durchsuchung"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Festnahme"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Verkehr:
"Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt"
mehr
Kanzlei Jutta Lüdicke, Berlin - Bereich Schadensersatz:
"Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Arbeit & Soziales:
"Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?"
mehr
Kanzlei Sonja Plückebaum, Darmstadt
