Keine Betriebsvereinbarung über unentgeltiche Mehrleistung
Keine Betriebsvereinbarung über unentgeltliche Mehrleistung
"Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch einen Tarifvertrag
Dementsprechend hielt das Arbeitsgericht Stuttgart eine Betriebsvereinbarung über unentgeltliche wöchentliche Mehrleistungen der Belegschaft für unwirksam: Eine Betriebsvereinbarung, die unter Abweichung von der tariflichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von den Vollzeitbeschäftigten eine unentgeltliche wöchentliche Mehrleistung von zwei Stunden verlangt, verstößt gegen die Regelungssperre des § 77 Absatz
Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart (Kammer Ludwigsburg) vom 20.02.1998
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