Betriebsvereinbarung hinsichtlich Arbeitszeit

Wenn nach dem Tarifvertrag die individuelle wöchentliche Arbeitszeit nur mit Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer verlängert werden darf, darf eine Betriebsvereinbarung dieses Erfordernis nicht beschneiden. Ansonsten ist sie nichtig.

(Entscheidung des Arbeitsgerichtes Flensburg v. 20.08.1998 - AZ 2 Ca 451/98)

 

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