Arbeitsverweigerung bei unzulässiger Überstundenanordnung zulässig

Arbeitnehmer dürfen Aufträge von Vorgesetzten ablehnen, wenn sie damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschreiten müssten und die Anordnung des Arbeitgebers offensichtlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Eine fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung ist daher in diesem Fall unwirksam. Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 16.07.2007 1 Ca 1199/07

 

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