Zulässige Verweisung auf Arbeitszeitregelung für Beamte
Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, die zur Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf die durch Rechtsverordnung geregelte Arbeitszeit vergleichbarer Beamter verweist, ist nicht unklar oder unverständlich und daher rechtlich nicht zu beanstanden. Durch die Vereinbarung wird zwischen den Parteien die von dem Arbeitnehmer zu erbringende Hauptleistung in ausreichend konkreter Weise bestimmt. Urteil des BAG vom 14.03.2007 5 AZR 630/06
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Kommentare zu diesem Beitrag
2 Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden- u.g. Kommentar
Sehr geehrter Herr Schmidt,
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Freundliche Grüße
D. Kilian - Mehrarbeitszeitvergütung
Nabend,
bin Beamter und leiste schon seit Jahren Mehrarbeit.Um genau zu sein laut EU-Recht seit 1993 darf ich als Beamter nicht mehr als 48 h in der Woche arbeiten.
Kennen Sie sich damit aus ober kennen sie einen Kollegen der damit firm ist....
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