Tachoscheibe ist kein Nachweis für geleistete Überstunden

Angesichts der vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten reicht für das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein der Nachweis von Überstunden eines Berufskraftfahrers allein mittels der gefertigten Tachoscheiben nicht aus. Ein Lkw-Fahrer muss vielmehr alle Tätigkeiten unter Angabe von Anlass,

Ruhezeiten, Arbeitsbeginn und -ende dokumentieren.

Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 31.05.2005
5 Sa 38/05
Handelsblatt vom 20.07.2005

 

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1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden

  • tachoscheibe kein nachweis f. geleistete überstd.
    wenn ich alles dokument. habe, was nun ? wie erstelle ich im pc die daten zum nachweis ? was wird benötigt ?wie stelle ich es an ?
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