Weihnachtsgeld unzulässiges Druckmittel für Verzicht auf Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnerhöhung

Der Arbeitgeber darf die Zahlung von Weihnachtsgeld nicht davon abhängig machen, dass die Arbeitnehmer einer Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich zustimmen. Dieses Druckmittel stellt nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg eine unzulässige Verletzung

des Maßregelungsverbots gemäß § 612a BGB dar.

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.10.2004
2 Sa 73/04
Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg

 

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