Wilhelm Herrmann
Kurzprofil
Wilhelm Herrmann übernahm die Kanzlei am 09. August 1984, dem Tag seiner Zulassung zur Anwaltschaft. Das Büro selbst wurde in der Nachkriegszeit gegründet und zuvor von zwei Anwälten geführt, sodass Herr Herrmann die dritte Anwaltsgeneration darstellt. Die Büroräume liegen in der Nähe des Nürnberger Gerichtsgebäudes. Sie sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus) erreichbar. Parkmöglichkeiten finden Sie ausreichend in der näheren Umgebung der Kanzlei.
In den Bürozeiten von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr vereinbart der Einzelanwalt oder das Sekretariat der Kanzlei gerne telefonisch Termine. Diese können bei Bedarf auch außerhalb der genannten Zeiten sowie vor Ort bei den Mandanten liegen. Die Sprechzeiten von Rechtsanwalt Herrmann sind täglich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Kanzlei Herrmann verfügt über eine modere EDV mit Internetanschluss, sodass der Rechtsanwalt auch außerhalb der genannten Zeiten für Sie erreichbar ist.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Wilhelm Herrmann - Fürther Straße 102
90429 Nürnberg Weststadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (911) 2623-49
- Telefax
- +49 (911) 2623-43
Fachgebiete/Charakteristika
Wilhelm Herrmann ist Jahrgang 1952 und arbeitet seit 1984 als Rechtsanwalt. Sein Jurastudium absolvierte er an der Universität Erlangen. Heute verfügt Herr Herrmann über eine Zulassung zum Oberlandesgericht. An seinem Beruf liebt er den Kontakt zu Menschen. Dabei sieht er sich als geduldiger Zuhörer, der die nötige Gelassenheit mitbringt, um sachgerecht die Interessen seiner Mandanten zu vertreten.
Die meisten Mandate der Kanzlei Herrmann fallen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts an. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Um hier eine bessere Schadensregulierung erreichen zu können, arbeitet Herr Herrmann mit verschiedenen Kfz-Sachverständigenbüros zusammen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.
Der Jurist verfügt über Englischkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der französischen Sprache.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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