Arbeitsgericht ist für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit Auszubildenden zuständig


Arbeitsgericht für alle Rechtsstreitigkeiten mit Auszubildenden zuständig
Für Klagen aus einem Berufsausbildungsvertrag ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. Daran ändert auch die öffentliche Förderung der Berufsausbildung nichts. Es bleibt gleichwohl in der Ausbildung im Rahmen einer öffentlich-rechtlich geförderten Rehabilitationsmaßnahme des Auszubildenden maßgeblich, auf welcher Rechtsgrundlage die Ausbildung erfolgt. Bildet ein Berufsausbildungsvertrag nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes die Grundlagen der Ausbildung, sind für die Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis ungeachtet der zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Förderung die Arbeitsgerichte zuständig.

Beschluß des LAG Rheinland-Pfalz vom 18.11.1998 3 Ta 200/98 MDR 1999, 552

 

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