Kraftfahrer-Azubis dürfen künftig nicht mehr mit 17 ans Steuer

Nach einer deutschen Sonderregelung dürfen Auszubildende zum Beruf des Kraftfahrers bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen führen. Der Europäische Gerichtshof kippte nun diese Regelung. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, darf das Alter für einen

Führerscheinerwerb zwar heraufgesetzt (z. B. Mindestalter von 25 Jahren zum Führen schwerer Motorräder), aber nicht heruntergesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber ist aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen.

Urteil des EuGH vom 15.09.2005
c-372/03
Pressemitteilung des EuGH

 

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