Kein Kindergeld während „sozialem Jahr“

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das freiwillige soziale Jahr keine Berufsausbildung darstellt. Folge: In diesem Zeitraum besteht kein Ausbildungsfreibetrag und auch kein Kindergeldanspruch.

Urteil des BFH vom 24.06.2004
III R 3/03
NJW-Spezial 2005, 10

 

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