Verlängerung der Ausbildungszeit bei nicht bestandener Prüfung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung

Kann ein Auszubildender wegen Krankheit an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen hin bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.

Urteil des BAG vom 30.09.1998
5 AZR 58/98
NJW Heft 7/1999, Seite VIII

 

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