Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf sachlichen Grundes auch bei bereits bestehendem Kündigungsschutz

Die nachträgliche Befristung eines ursprünglich unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf auch dann eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Vertrags bereits Kündigungsschutz genießt. Denn gerade durch die nachträgliche Befristungsvereinbarung wird dem Arbeitnehmer der Kündigungsschutz genommen. Ob die Befristung sachlich gerechtfertigt ist, bedarf in gleicher Weise der Überprüfung durch eine richterliche Befristungskontrolle, als wenn der Arbeitnehmer zum fraglichen Zeitpunkt noch keinen Kündigungsschutz erlangt hätte.

Urteil des BAG vom 08.07.1998
7 AZR 245/97
Der Betrieb 1998, 2472

Betriebs-Berater 1998, 2582

 

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