Für mehrfache Befristung des Arbeitsvertrags konkrete Anhaltspunkte für Entfall des Beschäftigungsbedarfs notwendig
Bei der nochmaligen befristeten Verlängerung des Arbeitsverhältnisses eines bereits langjährig befristetet beschäftigten Arbeitnehmers zur Vertretung einer wegen Mutterschutz, ErziehungsurlaubDem Arbeitgeber steht es dabei frei, den Arbeitsausfall überhaupt zu überbrücken. Demzufolge verbleibt ihm auch die Entscheidung, die Vertretung in Form eines nochmalig befristeten Arbeitsvertrages für eine kürzere Zeit als die Beurlaubung der zu vertretenden Mitarbeiterin zu regeln.
Urteil des BAG vom 11.11.1998
7 AZR 328/97
Betriebs-Berater 1999, 423
RdW 1999, 215
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