Gehören tarifliche Ausschlussfristen in den Arbeitsvertrag?

Das Landesarbeitsgericht Köln ist der Meinung, dass tarifliche Ausschlussfristen, innerhalb derer arbeitsvertragliche Ansprüche geltend zu machen sind, auch nach dem Nachweisgesetz nicht in den schriftlichen Arbeitsvertrag aufgenommen werden müssen.
Die Frage ist in der Rechtsprechung umstritten. Die gegenteilige Auffassung vertritt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht über diese wichtige Rechtsfrage zu entscheiden.

Urteil des LAG Köln vom 06.12.2000; Az.: 3 Sa 189/00 (nicht rechtskräftig)

 

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