Eingruppierung, Gleichbehandlung


Keine Gleichbehandlung bei falscher Eingruppierung
Wurden in einem Betrieb mehrere Mitarbeiter irrtümlich nach einem falschen Tarifvertrag (hier BAT-O statt BAT) gruppiert und ist damit eine höhere Vergütung verbunden, haben andere Mitarbeiter keinen Anspruch auf Zahlung eines höheren Gehalts. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, daß es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum gibt.

Urteil des BAG 6 AZR 307/97 NJW Heft 52/1998, Seite XXXVI

 

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