Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Fälschung von Arbeitsverträgen
Ein Arbeitnehmer behauptete, der Arbeitgeber habe den bestehenden ArbeitsvertragDas Landesarbeitsgericht Berlin befasste sich eingehend mit der Frage der Darlegungs- und Beweislast in derartigen Fällen. Behauptet eine Vertragspartei eine Fälschung der Vertragsurkunde, hat sie zunächst darzulegen, dass die angebliche nachträgliche Eintragung ausreichende Individualisierungsmerkmale aufweist, um auf einen anderen Urheber als den des übrigen Vertragstextes hinzuweisen. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss das Gericht
Urteil des LAG Berlin vom 06.05.2003
16 Sa 337/03
Pressemitteilung
Urteil des LAG Berlin vom 06.05.2003
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