Notwendigkeit eines sachlichen Grundes für nachträgliche Befristung eines Arbeitsvertrags


Sachlicher Grund für nachträgliche Arbeitsvertragsbefristung
Die nachträgliche Befristung eines vormals unbefristeten Arbeitsvertrages bedarf für seine Wirksamkeit eines sachlichen Grundes.

Hierzu reicht es nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts nicht aus, daß der befristete Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer günstigere Bedingungen vorsieht und der Arbeitnehmer zwischen dem neuen Vertrag und der Fortsetzung des bisherigen, unbefristeten Arbeitsverhältnisses frei wählen konnte.

Urteil des BAG vom 26.08.1998 7 AZR 349/97 Betriebs-Berater 1999, 424 Handelsblatt vom 01.03.1999

 

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