Der mehrfach befristete Arbeitsvertrag
Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag
Bei der nochmaligen befristeten Verlängerung des Arbeitsverhältnisses eines bereits langjährig befristetet beschäftigten Arbeitnehmers zur Vertretung einer wegen Mutterschutz, Erziehungsurlaub
Dem Arbeitgeber steht es dabei frei, den Arbeitsausfall überhaupt zu überbrücken. Demzufolge verbleibt ihm auch die Entscheidung, die Vertretung in Form eines nochmalig befristeten Arbeitsvertrages für eine kürzere Zeit als die Beurlaubung der zu vertretenden Mitarbeiterin zu regeln.
Urteil des BAG vom 11.11.1998 7 AZR 328/97 Betriebs-Berater 1999, 423 RdW 1999, 215
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