Der mehrfach befristete Arbeitsvertrag


Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag
Bei der nochmaligen befristeten Verlängerung des Arbeitsverhältnisses eines bereits langjährig befristetet beschäftigten Arbeitnehmers zur Vertretung einer wegen Mutterschutz, Erziehungsurlaub und einer Freistellung wegen Kinderbetreuung durchgehend beurlaubten Kollegin muß der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für die Prognose haben, daß der Beschäftigungsbedarf für den befristet tätigen Mitarbeiter entfallen wird.

Dem Arbeitgeber steht es dabei frei, den Arbeitsausfall überhaupt zu überbrücken. Demzufolge verbleibt ihm auch die Entscheidung, die Vertretung in Form eines nochmalig befristeten Arbeitsvertrages für eine kürzere Zeit als die Beurlaubung der zu vertretenden Mitarbeiterin zu regeln.

Urteil des BAG vom 11.11.1998 7 AZR 328/97 Betriebs-Berater 1999, 423 RdW 1999, 215

 

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