Nachträgliche Befristung eines unbefristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag
In einem Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in dem die Auflösung des unbefristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart wird, kann in Wirklichkeit eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses gesehen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die vereinbarte Auslauffrist die reguläre Kündigungsfrist um ein Mehrfaches überschreitet und in dem Aufhebungsvertrag ansonsten typische Regelungen wie AbfindungUrteil des BAG,6 AZR 337/98,Impulse Heft 4/2000, Seite 133
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