Nachträgliche Befristung eines unbefristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag

In einem Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in dem die Auflösung des unbefristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart wird, kann in Wirklichkeit eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses gesehen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die vereinbarte Auslauffrist die reguläre Kündigungsfrist um ein Mehrfaches überschreitet und in dem Aufhebungsvertrag ansonsten typische Regelungen wie Abfindung oder Freistellung völlig fehlen. Eine nachträgliche Befristung ist nur dann zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.

Urteil des BAG,6 AZR 337/98,Impulse Heft 4/2000, Seite 133

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps