AGB-Recht ist im Rahmen von Formular-Arbeitsverträgen anwendbar

Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch für Formular-Arbeitsverträge.

Im konkreten Fall enthielt der Formularvertrag am Ende einen Verweis auf die Betriebsordnung, die ein Gehaltsabtretungsverbot enthielt. Die obersten Arbeitsrichter erklärten die "versteckte" Vertragsklausel nach dem AGB-Gesetz für unwirksam.

Urteil des BAG vom, 5 AZR 447/94. Betriebs-Berater 1996, 908

 

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