Mündlich vereinbarte Befristung führt über Nichtigkeit zu einem befristeten Arbeitsverhältnis

Eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags setzt nach dem Gesetz die Schriftform voraus. Eine mündlich vereinbarte Befristung ist nichtig. Dies hat zur Folge, dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Dieses kann - laut Bundesarbeitsgericht - auch nicht durch die spätere

schriftliche Fixierung des Arbeitsvertrags in ein befristetes
Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.

Urteil des BAG vom 01.12.2004
7 AZR 198/04
Pressemitteilung des BAG

 

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