Darlegungslast des Arbeitgebers hinsichtlich Notwendigkeit einer Befristung bei Erledigung einer dauerhaften Aufgabe

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes muß ein Arbeitgeber, der zur Erledigung einer dauerhaften Aufgabe sowohl befristete wie unbefristete Arbeitnehmer beschäftigt, darlegen, weshalb die Befristung eines Arbeitsverhältnisses notwendig ist.

Bundesarbeitsgericht (v. 12.09.1996); AZ: 7 AZR 64/96

 

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