Rückzahlungsregelungen im Arbeitsvertrag bedürfen klarer Nennung
Der Arbeitgeber ist berechtigt, sich die Rückforderung von freiwilligen Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. KündigungIst im Arbeitsvertrag
Urteil des LAG Hamm vom 25.02.2000
Sa 2061/99
Handelsblatt vom 25.10.2000
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