Schriftformmodalitäten bei Abänderung des Arbeitsvertrages
Ist - wie üblich - in einem schriftlichen ArbeitsvertragIn jedem Fall bedarf jedoch die Änderung zur Wahrung der Schriftform der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 02.09.1997
3 Sa 498/96
Handelsblatt vom 04.03.1998
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