Keine Rückabwicklung eines angefochtenen Arbeitsvertrags
Die wirksame AnfechtungDies bedeutet, dass der Arbeitgeber die gezahlte Vergütung dann nicht zurückfordern kann, soweit die Arbeitsleistung bereits erbracht wurde. Er kann den Arbeitslohn auch nicht wegen (hier vorliegender) mangelnder Qualifikation des Mitarbeiters rückwirkend mindern.
Urteil des LAG Nürnberg vom 28.08.2003
8 Sa 142/03
Praktiker Report Heft 1/2004, Seite 8.6
Urteil des LAG Nürnberg vom 28.08.2003
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