Michael Trenkle
Kurzprofil
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Trenkle (Rembold-Trenkle-Scholz) befindet sich in der Bertoldstrasse (Hausnummer 44; 3. Stock) direkt beim Stadttheater über dem Cafe Portofino. Parkmöglichkeiten sind in der Konzerthausgarage, oder in der Rotteckgarage, in unmittelbarer Nähe der Kanzlei vorhanden. Direkt vor dem Haus befindet sich die Straßenbahnhaltestelle Stadttheater.
Die Büroöffnungszeiten sind Vormittags : Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Nachmittags Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Termine werden über das Sekretariat vereinbart.
Rechtsanwalt Michael Trenkle vertritt Mandanten in arbeitsrechtlichen, zivilrechtlichen sowie in privat- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Tätigkeit im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht beschränkt sich auf Sachverhalte die entweder im Straßenverkehr entstanden sind oder/und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Vor dem Verwaltungsgericht vertritt er hauptsächlich Beamte (einschließlich Disziplinarverfahren), Personalräte.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Michael Trenkle - Bertoldstrasse 44
79098 Freiburg
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (761) 2025259
- Telefax
- +49 (761) 3894710
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Michael Trenkle ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitete von 1991 bis 1999 als Rechtssekretär bei den Gewerkschaften. Er vertrat seither eine Vielzahl von Arbeitnehmern und Betriebsräte vor Gericht. Er ist somit seit über 14 Jahren mit der ganzen Bandbreite des Arbeitsrechtes und Sozialversicherungsrechtes bestens vertraut. Seit 2000 ist er wieder als freier Rechtsanwalt tätig.
Er verfügt somit über große Erfahrungen bei Streitigkeiten, in denen es um die Vertretung von Arbeitnehmern in Sachen Kündigung, Abfindung, Befristung, Lohn und Gehalt, Zeugnis, Teilzeit (einschließlich Altersteilzeit), Tarifrecht und vielem anderen geht. Er berät und vertritt auch Betriebsräte in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechtes und führt in diesem Zusammenhang Beschlussverfahren durch und steht den Betrieben in Sozialplanverhandlungen oder vor der Einigungsstelle als Berater bzw. Sachverständiger bei.
Er ist Mitverfasser des Arbeitsrechtshandbuches „Personalrecht für die Praxis (Memento-Verlag)“. In arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften hat er bereits Publikationen veröffentlicht (z. B. in der NZA und AiB).
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Versicherungsrecht. Dies betrifft sowohl "privates Versicherungsrecht" als auch das Sozialversicherungsrecht (z. B. Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente, Anerkennung der Schwerbehinderung).
Seine Schwerpunkte im Zivilrecht liegen im Kaufrecht (Grundstückskaufverträge), Mietrecht sowie Schadensersatzrecht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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