Klaus W. Spitz
Kurzprofil
Die Kanzlei wurde 1990 von Herrn Klaus W. Spitz gegründet und befindet sich in der Nähe des Freiburger Arbeitsamtes. Sowohl mit dem Auto (Parkmöglichkeiten vor dem Haus) als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2 Minuten Fußweg von der Haltestelle „Runzmattenweg“ der Straßenbahnlinien 1 und 3) ist das Büro gut zu erreichen.
Die Kanzleiöffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Terminsvereinbarung erfolgt telefonisch mit dem Sekretariat oder direkt mit Herrn Spitz.
Herr Klaus W. Spitz hat sich auf die Gebiete des Arbeitsrechts und des Strafrechts spezialisiert.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Klaus W. Spitz - Lehener Str. 98a
79106 Freiburg
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (761) 80196
- Telefax
- +49 (761) 81161

Fachgebiete/Charakteristika
Herr Klaus W. Spitz wurde 1953 in Duisburg geboren und lebt seit mehr als 25 Jahren in Freiburg. Sein Studienweg führte ihn an die Ruhr-Universität in Bochum und an die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau, wo er dann später auch seine Kanzlei eröffnete. Das erste Staatsexamen legte Herr Spitz beim Oberlandesgericht Düsseldorf mit Prädikat ab. Das Referendariat absolvierte er beim Landgericht Freiburg, sein zweites Staatsexamen beim Oberlandesgericht Stuttgart. Während des Referendariats war Herr Spitz als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der kriminologischen Forschungsgruppe am Freiburger Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht tätig. Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 1984. Seit 1989 ist Herr Spitz bei allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist der Bereich des Arbeitsrechtes. Herr Spitz verfügt über die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Strafrecht, mit dem sich Herr Spitz seit mehr als 20 Jahren auseinander setzt. In diesem Bereich ist Herr Spitz sowohl als Strafverteidiger und auch als Vertreter von Opfern von Straftaten tätig.
Spezialitäten
Herr Spitz hat als Rechtsreferendar eine mehrmonatige Ausbildung bei einer großen Wirtschaftskanzlei in Manila/Philippinen absolviert. Er ist Vorstand und Gründungsmitglied der German-Philippine Lawyers Association e.V. und zudem auch Mitglied der German-Thai Chamber of Commerce in Bangkok/Thailand. Diese Verzweigungen ins Ausland erbringen dem Volljuristen neben seinen hiesigen Mandaten auch wirtschafts-, grundstücks- und familienrechtliche Anfragen aus Asien, die an seine Kanzlei gestellt werden. Herr Spitz beschäftigt sich auch mit dem Kirchenarbeitsrecht und dem Arbeitsstrafrecht.
Herr Spitz ist auch als Dozent im Bereich des Arbeitsrechtes für verschiedene Unternehmen tätig.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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