Jürgen Lentz
Kurzprofil
Der gebürtige Badener lebt seit 1975 in Berlin und hat hier 1990 seine Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten. Seine Anwaltskanzlei, die er im September 1990 gegründet hat, befindet sich seit 1994 in 12169 Berlin-Steglitz, Selerweg 33. Die Bürozeiten sind Mo-Fr von 9.00-13.00 Uhr und Mo, Di, Do von 14.00-17.30 Uhr, wobei auch ausserhalb dieser Bürozeiten liegende Gesprächstermine vereinbart werden können. Die Kanzlei ist vom Rathaus Steglitz aus, wo sich auch ein U- und ein S-Bahnhof befinden, gut per Bus zu erreichen. Da die Kanzlei in einem Wohngebiet liegt, stehen Parkplätze während der Bürozeiten zur Verfügung.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Lentz liegen im Erb-, Betreuungs- und im Strafrecht, seine Interessenschwerpunkte im Lebensmittelrecht sowie im Verkehrsrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Jürgen Lentz - Selerweg 33
12169 Berlin Steglitz / Zehlendorf
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
Im Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht bearbeitet Rechtsanwalt Lentz alle Fragen und Aufgaben in Zusammenhang mit der Erfassung und Verwaltung von Nachlassvermögen, Klärung erbrechtlicher Ansprüche bis hin zur Auseinandersetzung größerer Erbengemeinschaften und Verteilung des Nachlasses an die Erben. Da durch den Tod eines Menschen dessen Vermögen als Ganzes häufig auf mehrere Erben übergeht, stellt sich mitunter die Frage nach der ordnungsgemäßen Verwaltung dieses Vermögens bis zur Verteilung an die Erben, insbesondere wenn diese sich nicht einig sind. Nicht selten werden dann Verhandlungen über die Auseinandersetzung des Nachlasses nötig. In diesen Angelegenheiten hat Rechtsanwalt Lentz große Routine erworben. Die Klärung der Erbfolge, Verwaltung und Verteilung des Nachlasses nach Wünschen der Erben, Durchsetzung von Pflichtteilanspruches sind Themen, die er sicher und zuverlässig zu betreuen weiss.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Betreuungsrecht. Durch die starke Zunahme pflegebedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft ist das Thema der gesetzlichen Betreuung und der Alternativen dazu zusehends in den Vordergrund gerückt und betrifft weit mehr Menschen als früher. Der Betroffene ist unzufrieden mit dem ihm vom Vormundschaftsgericht zugewiesenen Betreuer. Angehörige fühlen sich häufig durch die immer komplexer werdenden Sachverhalte einer gesetzlichen Betreuung überfordert. Oder aber es sind keine Angehörigen vorhanden, die dem zu betreuenden Menschen nach dem Gesetz rechtlichen Beistand geben können. In diesen Bereichen verfügt Rechtsanwalt Lentz aufgrund seiner Tätigkeit als Betreuer über viel Erfahrung auf dem Gebiet der gesetzlichen Betreuung und der Alternativen dazu.
Da sein Interesse schon zu Studienzeiten dem Strafrecht galt, ist Rechtsanwalt Lentz auf diesem Gebiet als Strafverteidiger tätig. Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafverteidigung behandelt er zugleich das Lebensmittelrecht als Interessenschwerpunkt. Denn gerade hier kommt es häufig beispielsweise wegen Verstosses gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zu Bußgeld- und Strafverfahren. Auch im Lebensmittelrecht gibt es immer neue gesetzliche Regelungen, die in ihrer Menge und häufig auch Unübersichtlichkeit zunehmend schwerer zu durchschauen und umzusetzen sind. Eine große Rolle spielt hier beispielsweise die Lebensmittelhygiene. Rechtsanwalt Lentz hat durch seine Tätigkeit als Verteidiger auch in diesem Bereich viel Erfahrung gesammelt.
Weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Lentz ist das Verkehrsrecht. Hier behandelt er alle Fragen, die Verkehrverstöße und Verkehrsunfälle betreffen. Hierzu zählt die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren sowie die Regulierung von Unfallschäden und Durchsetzung der Schadensersatzansprüchen wie bspw. Reparaturkosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


