Heinz - S. Gosmann
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Gosmann wurde 1961 in Dortmund geboren und studierte Jura in Marburg und Berlin. Nach einem Ergänzungsstudiengang "Einführung in das japanische Recht" an der Fernuniversität Hagen war er ab 1992 als Rechtsanwalt in Hamburg und ab 1996 in Erfurt tätig wobei er ab 1994 gleichzeitig auch als rechtlicher Berater der Stadtverwaltung Wismar fungierte, bevor er sich 1997 als Rechtsanwalt in Soest niederließ.
Rechtsanwalt Gosmann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht beim Deutschen Anwaltverein.
Er verfügt über englische und französische Sprachkenntnisse.
Rechtsanwalt Gosmann bearbeitet in unserer Kanzlei im Wesentlichen das Arbeitsrecht (also aus dem Bereich: Kündigung, Gehaltszahlung/Lohnzahlung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Urlaub etc.) und Sozialrecht (Harz IV/Arbeitslosengeld 2, berufliche Rehabilitation, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Berufsunfähigkeit, Leistungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger etc.) sowie das Strafrecht (Strafverteidigung im Bereich Jugendstrafrecht, Erwachsenenstrafrecht, Vertretung im Ermittlungsverfahren etc.) und Ordnungswidrigkeitenrecht (sämtliche Ordnungswidrigkeiten, etwas aus dem Bereich Schwarzarbeit, Straßenverkehr, Verstöße beim Betreiben eines Gewerbebetriebs und alles, was durch Bußgeld oder Verwarngeld geahndet wird).
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Heinz - S. Gosmann - Nöttenstr.19
59494 Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2921) 36610
- Telefax
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- Homepage
- http://www.anwaltso.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


