Michael Ramstetter
Kurzprofil
Die 1993 von Rechtsanwalt Michael Ramstetter in Mannheim gegründete, auf Betreuungs- und Erbrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei befindet sich heute in der Nähe des Nationaltheaters.
Das Motto der Kanzlei “Auch morgen selbstbestimmt leben“ stellt die Mandanten in den Mittelpunkt der Bearbeitung erb- und betreuungsrechtlicher Mandate. Zusammen mit den Mandanten werden individuelle Lösungen für individuelle Probleme von heute und morgen entwickelt.
Besprechungen sind jederzeit nach Terminabsprache möglich, ebenso Hausbesuche nach individueller Absprache mit den jeweiligen Anwälten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Michael Ramstetter - Ifflandstraße 11
68161 Mannheim Schwetzingerstadt / Oststadt
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (621) 716090
- Telefax
- +49 (621) 7160931

- Homepage
- http://www.michael-ramstetter-rechtsanwalt.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Michael Ramstetter hat sich von Beginn seiner Tätigkeit an auf das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht spezialisiert; er ist sozusagen als Anwalt mit dem Betreuungsrecht aufgewachsen.
Durch seine langjährige Tätigkeit als Berufsbetreuer verfügt der Kanzleigründer über eine große praktische Erfahrung und ein fundiertes Wissen im Betreuungsrecht.
Heute leitet Herr Rechtsanwalt Michael Ramstetter die Facharbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht des Mannheimer Anwaltsvereins e.V. und ist Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. (dvvb), einer deutschlandweiten Vereinigung von auf dem Gebiet des Betreuungsrechts tätigen Rechtsanwälten.
Das Institut der privatrechtlichen Vorsorgeregelung wurde in Mannheim unter der Federführung des Kanzleigründers entwickelt und stellt im Gegensatz zur reinen Vorsorgevollmacht eine sichere Alternative zu staatlichen Betreuung dar.
Neben der Beratung bei der Erstellung privatrechtlicher Vorsorgeregelungen, einschließlich Patientenverfügungen sowie der Übernahme von Bevollmächtigungen und Kontrollbevollmächtigungen zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung bzw. Kontrollbetreuung, stellt die anwaltliche Vertretung Betroffener im Betreuungsverfahren und gegenüber staatlich eingesetzten Betreuern den betreuunggsrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei dar.
Zum zweiten Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei wurde das Erbrecht gewählt. Zum einen folgt das Erbrecht zeitlich dem Betreuungsrecht, zum anderen weisen beide Rechtsgebiete Verknüpfungen miteinander auf, die in der anwaltlichen Beratung beachtet werden sollten.
Neben der erbrechtlichen Beratung von Erblassern, Erben und Pflichtteilsberechtigten und der anwaltlichen Vertretung in Nachlassstreitigkeiten stehen Nachlassabwicklungen und Testamentsvollstreckungen im Mittelpunkt der erbrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei.
Publikationen im Bereich Rechtstipps
Aus dem Bereich Ehe, Familie & Erben:
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


