Keine Pflicht zur Vorankündigung von Warnstreiks

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes besteht generell keine Pflicht zur Vorankündigung von Streiks. Dies gilt auch bei Warnstreiks nach Ablauf der Friedenspflicht. Auch bei einem Warnstreik in einem Großkino braucht keine Vorankündigung zu erfolgen.
Ein Warnstreik in einem Kino ist auch am Samstagabend zulässig. Es braucht nicht auf andere Wochentage mit weniger Publikum ausgewichen werden. "br/>
(Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln v. 07.11.1997 - AZ 10 Sa 14/98)

 

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