Keine Kündigung des Arbeitnehmers bei spontanem Streik

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen ist es unzulässig, daß ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der an einem Streik ohne Beteiligung der Gewerkschaft teilnimmt, fristlos kündigt. "br />Dies gilt besonders bei spontanen, belegschaftsgetragenen Solidaritäts- oder Proteststreiks gegen unternehmerische Entscheidungen, wie die Schließung von Betrieben oder von Betriebsteilen.


 

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