Warnstreik ohne Vorankündigung

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln sind Gewerkschaften generell nicht verpflichtet, Warnstreiks zumindest kurzfristig anzukündigen. Einer derartige Pflicht zur Vorankündigung ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch in der Rechtsprechung anerkannt.

Urteil des LAG Köln vom 29.10.1998
10 Sa 14/98

MDR 1999, 682

 

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