Streik im öffentlichen Dienst - Schaden eines Unternehmens

Wird ein Unternehmen durch einen rechtmässigen Streik im öffentlichen Dienst mittelbar betroffen, steht ihm kein Schadensersatzanspruch gegen die Dienstbehörde zu.

Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg für einen Fall, in dem die für das Öffnen einer Hubbrücke zuständigen Angestellten des öffentlichen Dienstes in einen rechtmässigen Streik traten und deswegen ein Schiff des Unternehmens nicht auslaufen konnte.

Urteil des OLG Hamburg vom 20.12.1996
1 U 171/95

MDR 1997, 554

 

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