Keine Schulung für Ersatzbetriebsrat

Betriebsratsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf Freistellung und Kostenerstattung für "br />Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit. Dieses Recht wollte auch ein Ersatzmitglied des Betriebsrats für sich in Anspruch nehmen. Er hatte bereits zeitweilig ein erkranktes Betriebratsmitglied vertreten, war jedoch nicht endgültig zum Betriebsratsmitglied aufgerückt. "br />
Das BAG versagte dem Ersatzbetriebsrat seinen Anspruch. Das Gesetz regelt den Fortbildungsanspruch ausschliesslich nur für ordentliche Betriebsräte. Ersatzbetriebsräte sind dabei nicht erwähnt. Darin sah das Gericht keine (auszufüllende) Gesetzeslücke, sondern die bewusste Absicht des Gesetzgebers, Ersatzbetriebsräte von diesem Anspruch auszunehmen. "br />
Seinen Fortbildungswunsch wird der Ersatzbetriebsrat erst bei Bestellung zum ordentlichen Mitglied des Betriebsrates erfüllen können. "br />
Beschluss des BAG vom 14.12.1994 "br />ABR 31/94 "br />

RdW 10/95, S. 312

 

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