Allgemeiner Hinweis auf Bedeutung der neuen Medien führt nicht zu Computerzeitschrift für Betriebsrat

Allein der allgemeine Hinweis des Betriebsrats auf die Bedeutung der neuen Medien und auf die Ausstattung des Betriebs mit Personalcomputern rechtfertigt nicht einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Kostenübernahme für eine Fachzeitschrift "Computerfachwissen für Betriebs- und Personalräte". Vielmehr muss der Betriebsrat darlegen, welche konkreten betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Gründe die Anschaffung einer solchen Computerzeitschrift notwendig machen.

Beschluss des LAG Düsseldorf vom 30.09.1997
8 TaBV 44/97
Computer und Recht 1998, 461

Betriebs-Berater 1998, 2002

 

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